Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von USP Marketing Consultancy B.V. („USP“) angenommenen Aufträge von Auftraggebern.
Artikel 2 – Auftragsannahme
[1] USP führt im Auftrag sowohl exklusive Umfragen als auch Mehrkundenumfragen durch.
[2] Bevor USP den Auftrag zur Durchführung einer exklusiven Umfrage annimmt, legt USP einen Umfragevorschlag vor. Dieser Umfragevorschlag umfasst: eine Problemdefinition, die Forschungsfragen, einen Aktionsplan, einen Zeitplan (Zeitaufwand) sowie die Kosten der Umfrage.
[3] Der Forschungsvorschlag basiert auf den USP zur Verfügung gestellten Informationen. Der Auftraggeber garantiert, dass USP alle für die Erstellung des Forschungsvorschlags relevanten Informationen erhalten hat.
[4] Der Auftraggeber nimmt das Forschungsvorhaben durch seine Unterschrift an. Damit beauftragt er die Durchführung einer exklusiven Umfrage.
[5] Ein Auftraggeber beauftragt eine Mehrkundenumfrage, indem er USP über ein Anmeldeformular den Auftrag erteilt, eine solche Umfrage unter anderem zu seinen Gunsten durchzuführen.
Artikel 3 – Durchführung und Berichterstattung
[1] Die USP ist bestrebt, ihre Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Die USP berichtet dem Auftraggeber über die Ergebnisse ihrer Forschung sowie über ihre Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die auf diesen Forschungsergebnissen basieren. Die Ergebnisse der Anwendung und Nutzung der Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Forschungsergebnisse von USP hängen von vielen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von USP liegen. USP ist weder an der Anwendung und Nutzung der Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Forschungsergebnisse noch an den dadurch erzielten Ergebnissen beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
[2] Während der Ausführung eines Exklusivauftrags kann es vorkommen, dass USP vom Forschungsvorschlag abweichen muss, um den Auftrag nach bestem Wissen und Können auszuführen. In diesem Fall wird USP Rücksprache mit dem Auftraggeber halten. Die Ausführung des Auftrags wird fortgesetzt, sobald der Auftraggeber einen geänderten Forschungsvorschlag gemäß Artikel 1 akzeptiert hat. USP ist nicht verpflichtet und kann nicht dazu verpflichtet werden, den Auftrag in seiner unveränderten Form auszuführen.
[3] Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Unterlagen und Daten, die USP zur Durchführung eines Exklusivauftrags gemäß der vereinbarten Planung benötigt, USP rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber gewährleistet ferner die Verfügbarkeit der an den Tätigkeiten beteiligten Mitarbeiter gemäß der vereinbarten Planung.
[4] Der Auftraggeber darf keine Dritten an der Ausführung eines Auftrags beteiligen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit USP vereinbart.
[5] USP kann die Zusammensetzung seines Forschungsteams während der Durchführung des Auftrags ändern, sofern es dies für erforderlich hält.
[6] USP ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte („Hilfspersonen“) hinzuzuziehen, ohne den Auftraggeber zuvor zu konsultieren.
[7] Sollten die Projektstunden aufgrund zusätzlicher Anforderungen die ursprüngliche Schätzung um mehr als 10 % überschreiten, müssen wir die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen. Wir werden solche Fälle stets mit Ihnen besprechen, um Transparenz und gegenseitiges Einvernehmen zu gewährleisten.
Artikel 4 – Alle Rechnungen von USP sind innerhalb von 21 Tagen zu begleichen
[1] Die USP führt Tätigkeiten im Rahmen der Ausführung von Aufträgen gegen Zahlung der Forschungskosten durch. Die Forschungskosten sind im Forschungsantrag oder im Anmeldeformular der USP aufgeführt und werden vom Auftraggeber bei der Erteilung des Auftrags gemäß Artikel 1 akzeptiert.
[2] Die von USP im Rahmen der Forschungsarbeiten in Rechnung gestellten Kosten verstehen sich ohne Reise- und Unterbringungskosten, Kopierkosten sowie Literaturkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, und ohne Mehrwertsteuer. Diese (näher spezifizierten) Kosten sowie die Mehrwertsteuer sind vom Auftraggeber zusammen mit den Forschungskosten an USP zu erstatten.
[3] USP stellt 50 % bei Annahme des Angebots und 50 % nach Abschluss des Auftrags in Rechnung. Bei Projekten mit einem Projektwert von mehr als 50.000 € stellt USP 50 % bei Annahme des Angebots, 25 % während der Projektlaufzeit und 25 % nach Abschluss des Auftrags in Rechnung. USP kann festlegen, dass ein weiterer Prozentsatz der Forschungskosten im Voraus zu zahlen ist.
[4] Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde in Verzug, und auf den Rechnungsbetrag werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes in den Niederlanden berechnet.
Ist USP verpflichtet, dem Kunden eine zweite Mahnung zuzusenden, ist USP berechtigt, dem Auftraggeber einen Betrag in Höhe von 25,– € für die entstandenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
Alle zusätzlichen Kosten, wie beispielsweise Prozesskosten sowie gerichtliche und außergerichtliche Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der aufgrund von Zahlungsverzug fälligen Forderung, gehen zu Lasten des Kunden. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung in Rechnung gestellten außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des Rechnungsbetrags bzw. der Rechnungsbeträge, wobei ein Mindestbetrag von 120,– € gilt.
Artikel 5 – (Vorzeitige) Kündigung
[1] USP ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags unverzüglich vorzeitig zu beenden, wenn ein in Artikel 3 Absatz [3] genannter Fall eintritt und der Auftraggeber den geänderten Forschungsvorschlag (gemäß Artikel 1) nicht akzeptiert. USP hat darüber hinaus das Recht, die Ausführung eines Auftrags unverzüglich vorzeitig zu beenden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen gemäß Artikel 3 Absatz [4] nicht erfüllt.
[2] USP und der Auftraggeber sind berechtigt, die Erfüllung eines Auftrags unverzüglich vorzeitig zu beenden, wenn die andere Partei bei der Erfüllung (einer) ihrer Verpflichtungen ein zurechenbares Versäumnis begeht und/oder über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ihr Zahlungsaufschub gewährt wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder auf Gewährung von Zahlungsaufschub gestellt wird.
[3] Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Auftragsausführung ist der Auftraggeber verpflichtet, USP die bis zum Zeitpunkt der Beendigung angefallenen Forschungskosten und sonstigen Kosten zu erstatten.
[4] Die (Durchführung eines) Auftrags ist beendet, wenn der Abschlussbericht von USP an den Auftraggeber übermittelt wurde und – sofern dies vereinbart wurde – die Präsentation desselben durch USP stattgefunden hat.
Artikel 6 – Rechte an geistigem Eigentum
[1] USP ist der ausschließliche Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Patentrechte und Rechte an Handelsnamen) in Bezug auf Forschungsvorschläge, (Zwischen-)Berichte und sonstige Dokumente, die von USP stammen.
[2] Die Durchführung von Tätigkeiten durch USP im Auftrag des Auftraggebers zur Erfüllung eines Auftrags bedeutet nicht, dass die geistigen Eigentumsrechte an diesen Tätigkeiten oder deren Ergebnissen dem Auftraggeber zustehen oder an ihn lizenziert werden. Diese geistigen Eigentumsrechte verbleiben vollständig bei USP, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Falls ein Auftraggeber als Behörde im Sinne von Artikel 15b des Urheberrechtsgesetzes von 1912 angesehen werden kann, gewährleistet dieser Auftraggeber, dass das Urheberrecht ausdrücklich vorbehalten ist, sodass USP weiterhin gegen eine weitere Offenlegung und/oder Vervielfältigung vorgehen kann.
[3] Der Auftraggeber darf Forschungsvorschläge, (Zwischen-)Berichte und sonstige Dokumente von USP ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von USP weder ganz noch teilweise vervielfältigen und/oder an Dritte weitergeben noch anderweitig offenlegen.
[4] Der Auftraggeber wird ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von USP Marketing Consultancy innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Projekts bzw. nach Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch USP Marketing Consultancy keine Mitarbeiter von USP Marketing Consultancy für eine Stelle in seiner eigenen Organisation oder in seinen Tochtergesellschaften ansprechen.
Artikel 7 – Vertraulichkeit
[1] Sofern USP mit dem Auftraggeber vereinbart, eine exklusive Umfrage durchzuführen, verpflichtet sich USP, die Vertraulichkeit aller Informationen und Daten zu wahren, die es im Rahmen der (Durchführung des) Auftrags vom Auftraggeber erhält. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, wie beispielsweise Kundenakten, werden darüber hinaus ausschließlich im Rahmen der Untersuchung verwendet. USP wird dem Auftraggeber im Rahmen solcher Umfragen lediglich seine (Zwischen-)Berichte zur Verfügung stellen. Sollte USP gesetzlich zur Herausgabe dieser Informationen und Daten verpflichtet sein, erlischt diese Vertraulichkeitsverpflichtung.
[2] Sofern sich USP und der Auftraggeber darauf einigen, dass USP eine Mehrkundenumfrage durchführt, findet die vorstehende Geheimhaltungspflicht (Absatz [1]) keine Anwendung.
[3] Der Auftraggeber wird ohne die ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung von USP gegenüber Dritten keine Aussagen über die Vorgehensweise und die Arbeitsmethoden von USP im Zusammenhang mit (der Durchführung von) Aufträgen machen.
Artikel 8 – Haftung
[1] USP haftet nicht für Schäden, die eine direkte oder indirekte Folge ihrer Tätigkeiten sind, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens USP vor. In jedem Fall ist die Haftung von USP auf einen Betrag begrenzt, der der Summe der Rechnungsbeträge aller Rechnungen entspricht, die USP dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellt hat.
[2] Der Auftraggeber stellt USP von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die eine direkte oder indirekte Folge seiner Tätigkeiten sind.
Artikel 9 – Weitere Schulleiter
Für den Fall, dass mehrere Auftraggeber USP gemeinsam mit der Durchführung einer exklusiven Umfrage beauftragen, ist jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch verpflichtet, seinen Verpflichtungen gegenüber USP nachzukommen, und es gilt, dass jeder Auftraggeber separat Garantien gewährt hat. Jeder Umstand oder jedes Recht, das USP gegenüber einem der Auftraggeber geltend machen kann, kann es auch gegenüber dem/den anderen Auftraggeber(n) geltend machen.