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Marktberichte

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge von Auftraggebern, die von der USP Marketing Consultancy B.V. („USP“) angenommen werden.

Artikel 2 – Auftragsannahme

[1] USP führt im Auftrag exklusive Umfragen und Multi-Client-Umfragen durch.

[2] Bevor USP einen Auftrag zur Durchführung einer exklusiven Umfrage annimmt, legt USP einen Umfragevorschlag vor. Dieser Umfragevorschlag besteht aus: einer Problembeschreibung, den Forschungsfragen, einem Aktionsplan, einem Zeitrahmen (aufgewendete Zeit) und den Kosten der Umfrage.

[3] Der Forschungsantrag basiert auf den Informationen, die USP zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber garantiert, dass alle Informationen, die für die Erstellung des Forschungsantrags relevant sind, USP bereitgestellt wurden.

[4] Der Forschungsantrag wird durch die Unterzeichnung durch den Auftraggeber akzeptiert. Damit beauftragt er die Durchführung einer exklusiven Umfrage.

[5] Ein Auftraggeber beauftragt eine Multi-Client-Umfrage, indem er USP mittels eines Anmeldeformulars den Auftrag erteilt, eine solche Umfrage auch zu seinem Vorteil durchzuführen.

Artikel 3 – Durchführung und Berichterstattung

[1] USP bemüht sich, seine Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. USP berichtet dem Auftraggeber die Ergebnisse seiner Forschung sowie seine Ratschläge und Schlussfolgerungen, die auf den Ergebnissen seiner Forschung basieren. Die Ergebnisse der Anwendung und Nutzung der Schlussfolgerungen, Ratschläge und Ergebnisse der von USP durchgeführten Forschung hängen von vielen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von USP liegen. USP ist nicht an der Anwendung und Nutzung der Schlussfolgerungen, Ratschläge und Ergebnisse der Forschung oder der durch diese erzielten Ergebnisse beteiligt und trägt dafür keine Verantwortung.

[2] Während der Durchführung eines exklusiven Auftrags kann es erforderlich sein, dass USP von dem Forschungsantrag abweichen muss, um den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. In diesem Fall wird USP Rücksprache mit dem Auftraggeber halten. Die Ausführung des Auftrags wird wieder aufgenommen, sobald der Auftraggeber einen geänderten Forschungsantrag gemäß Artikel 1 akzeptiert hat. USP ist nicht verpflichtet und kann nicht zur Durchführung des Auftrags in seiner unveränderten Form herangezogen werden.

[3] Der Auftraggeber garantiert, dass alle Dokumente und Daten, die USP benötigt, um einen exklusiven Auftrag gemäß der vereinbarten Planung durchzuführen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber garantiert zudem die Verfügbarkeit der an den Aktivitäten beteiligten Mitarbeiter gemäß der vereinbarten Planung.

[4] Der Auftraggeber wird keine Dritten in die Durchführung eines Auftrags einbeziehen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit USP vereinbart.

[5] USP kann während der Durchführung des Auftrags die Zusammensetzung seines Forschungsteams ändern, wenn dies für notwendig erachtet wird.

[6] USP hat das Recht, Dritte („Hilfspersonen“) zur Durchführung des Auftrags heranzuziehen, ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber.

[7] Sollte die Anzahl der Projektstunden die ursprüngliche Schätzung aufgrund zusätzlicher Anforderungen um mehr als 10 % übersteigen, müssen wir die dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung stellen. Wir werden solche Fälle stets mit Ihnen besprechen, um Transparenz und gegenseitiges Einvernehmen sicherzustellen.

Artikel 4 – Alle Rechnungen von USP müssen innerhalb von 21 Tagen bezahlt werden

[1] USP führt Aktivitäten im Rahmen der Auftragsausführung gegen Zahlung der Forschungskosten durch. Die Forschungskosten sind im Forschungsantrag oder Anmeldeformular von USP aufgeführt und werden vom Auftraggeber bei Erteilung des Auftrags gemäß Artikel 1 akzeptiert.

[2] Die von USP im Rahmen der Forschung angewendeten Kosten sind exklusive Reise- und Unterkunftskosten, Kopierkosten, Literaturkosten, die im Rahmen des Auftrags anfallen, und exklusive MwSt. Diese Kosten (weitere Spezifikationen) und die MwSt. müssen vom Auftraggeber zusammen mit den Forschungskosten an USP erstattet werden.

[3] USP stellt 50 % bei Annahme des Vorschlags in Rechnung und 50 % nach Abschluss des Auftrags. Für Projekte mit einem Projektwert von mehr als 50.000 € stellt USP 50 % bei Annahme des Vorschlags in Rechnung, 25 % während des Projekts und 25 % nach Abschluss des Auftrags. USP kann festlegen, dass ein anderer Prozentsatz der Forschungskosten im Voraus zu zahlen ist.

[4] Bei verspäteter Zahlung gerät der Auftraggeber in Verzug, und es wird Zinsen auf den Rechnungsbetrag gemäß dem niederländischen gesetzlichen Zinssatz berechnet.

Wenn USP verpflichtet ist, dem Auftraggeber eine zweite Mahnung zu senden, ist USP berechtigt, dem Auftraggeber einen Betrag von 25 € für entstandene Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.

Alle zusätzlichen Kosten, wie Gerichts-, außergerichtliche und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung aufgrund verspäteter Zahlung, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintreibung anfallen, betragen mindestens 15 % des Rechnungsbetrags, mit einem Mindestbetrag von 120 €.

Artikel 5 – (Vorzeitige) Beendigung

[1] USP hat das Recht, die Ausführung eines Auftrags vorzeitig zu beenden, wenn ein im Artikel 3 Absatz [3] genanntes Ereignis eintritt und der Auftraggeber den geänderten Forschungsantrag (gemäß Artikel 1) nicht akzeptiert. USP hat zudem das Recht, die Ausführung eines Auftrags vorzeitig zu beenden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen des Artikels 3 Absatz [4] nicht erfüllt.

[2] USP und der Auftraggeber haben das Recht, die Ausführung eines Auftrags vorzeitig zu beenden, wenn die andere Partei schuldhaft bei der Erfüllung (einer ihrer) Verpflichtungen versagt und/oder die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird oder eine Zahlungsunfähigkeit beantragt wird.

[3] Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Ausführung eines Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, USP die Kosten der Forschung und andere bis zum Zeitpunkt der Beendigung fällige Kosten zu zahlen.

[4] Die (Ausführung eines) Auftrags endet, wenn der endgültige Bericht von USP an den Auftraggeber gesendet wird und – sofern vereinbart – die Präsentation durch USP stattgefunden hat.

Artikel 6 – Geistige Eigentumsrechte

[1] USP ist der ausschließliche Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Patentrechte und Handelsnamensrechte) in Bezug auf Forschungsanträge, (Zwischen-)Berichte und andere von USP stammende Dokumente.

[2] Die Durchführung von Aktivitäten durch USP für den Auftraggeber zur Ausführung eines Auftrags bedeutet nicht, dass die geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf diese Aktivitäten oder deren Ergebnisse dem Auftraggeber zustehen oder an ihn lizenziert werden. Diese geistigen Eigentumsrechte verbleiben vollständig bei USP, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Falls ein Auftraggeber als öffentliche Behörde im Sinne des § 15b Urheberrechtsgesetz 1912 angesehen werden kann, garantiert dieser Auftraggeber, dass das Urheberrecht ausdrücklich vorbehalten bleibt, sodass USP sich gegen eine weitere Offenlegung und/oder Vervielfältigung wehren kann.

[3] Der Auftraggeber wird ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von USP keine Forschungsanträge, (Zwischen-)Berichte und andere Dokumente von USP ganz oder teilweise vervielfältigen und/oder Dritten zur Verfügung stellen und/oder anderweitig offenlegen.

[4] Der Auftraggeber wird innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Projekts oder Erhalt von Dienstleistungen von USP Marketing Consultancy keine Mitarbeiter von USP Marketing Consultancy für eine Rolle innerhalb seiner eigenen Organisation/Tochtergesellschaften ansprechen, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von USP Marketing Consultancy.

Artikel 7 – Vertraulichkeit

[1] Wenn USP mit dem Auftraggeber vereinbart, dass es eine exklusive Umfrage durchführt, verpflichtet sich USP, die Vertraulichkeit aller Informationen und Daten zu wahren, die es im Rahmen der (Durchführung des) Auftrags vom Auftraggeber erhält. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, wie Kundendaten, werden zudem nur im Rahmen der Forschung verwendet. USP wird seine (Zwischen-)Berichte in solchen Umfragen nur an den Auftraggeber weitergeben. Wenn USP gesetzlich verpflichtet ist, diese Informationen und Daten bereitzustellen, entfällt diese Vertraulichkeit.

[2] Wenn USP und der Auftraggeber vereinbaren, dass USP eine Multi-Client-Umfrage durchführt, gilt die vorgenannte Vertraulichkeitspflicht (Absatz [1]) nicht.

[3] Der Auftraggeber wird ohne die ausdrückliche und vorherige schriftliche Genehmigung von USP keine Aussagen gegenüber Dritten bezüglich der Vorgehensweise und Arbeitsmethoden von USP im Rahmen der (Durchführung des) Auftrags machen.

Artikel 8 – Haftung

[1] USP haftet nicht für Schäden, die die direkte oder indirekte Folge seiner Aktivitäten sind, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens USP vor. In jedem Fall ist die Haftung von USP auf einen Betrag beschränkt, der der Summe der Rechnungsbeträge aller von USP an den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem spezifischen Auftrag gesendeten Rechnungen entspricht.

[2] Der Auftraggeber stellt USP von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Schadensersatzforderung aufgrund der direkten oder indirekten Folge seiner Aktivitäten betreffen.

Artikel 9 – Mehrere Auftraggeber

Falls mehrere Auftraggeber gemeinsam USP mit der Durchführung einer exklusiven Umfrage beauftragen, ist jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber USP zu erfüllen, und es gelten für jeden Auftraggeber separate Garantien. Jedes Ereignis oder Recht, das USP gegenüber einem der Auftraggeber geltend machen kann, kann auch gegenüber den anderen Auftraggebern geltend gemacht werden.